22. Jun 2023
Patientenhinweis zur Ausfallpauschale
Sehr geehrte Patienten,
leider kommt es häufig zu nicht entschuldigten oder zu späten Absagen von Terminen in unserer Praxis, weshalb wir auf Nachfolgendes hinweisen müssen.
Unsere Praxis arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Wir sind darauf angewiesen, diese Termine langfristig zu planen weil u.a. für die Untersuchungen / Behandlungen jeweils Personal und freie Geräte zur Verfügung stehen müssen.
Für medizinische Notfälle gilt dies natürlich nicht.
Insoweit müssen wir darauf hinweisen, dass Sie Termine bis spätestens 24h vor Terminsbeginn absagen müssen, wenn Sie diese nicht einhalten können. Bei späteren Absagen oder im Fall einer nicht erfolgten Absage wird Ihnen ansonsten eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt, die von Ihnen zu tragen ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Nur Bei kurzfristiger, unverschuldeter Verhinderung des Patienten kann eine Absage auch kurzfristig vor dem Behandlungstermin ohne Ausfallpauschale erfolgen. Der Verhinderungsgrund ist nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Wir weisen Sie auch darauf hin, dass das Ausfallhonorar nicht von Ihrer gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherung übernommen wird, sondern Sie dies selbst bezahlen müssen.
Die Ausfallpauschale findet Ihre Rechtsgrundlage in den Regelungen des Annahmeverzugs (§§ 293ff. BGB) sowie aufgrund einer Nebenpflicht zum Behandlungsvertrag.
Durch Ihre Terminanfrage respektive durch die Bestätigung eines Termins erklären Sie sich ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden.
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