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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Radiologen Mainz Logo

Die Radiologen Mainz
Gemeinschaftspraxis für Radiologie und Nuklearmedizin

Radiologen am Fort Malakoff
Rheinstr. 4a-c
55116 Mainz

Radiologen in der MED
Wallstraße 3-5
55122 Mainz

Radiologen am Brand
Am Brand 41
55116 Mainz

Radiologen in der Helix
Haifa-Allee 24
55128 Mainz

Telefon: 06131 28811-0
E-Mail: info@radiologie-mainz.de



§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen der Radiologischen Praxis Die Radiologen Mainz gegenüber Patientinnen und Patienten sowie sonstigen Vertragspartnern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Die Praxis erbringt Leistungen der Radiologie und Nuklearmedizin, insbesondere:

- Röntgen-, CT-, MRT- und Ultraschalluntersuchungen

- nuklearmedizinische Untersuchungen wie Szintigraphien, Schilddrüsendiagnostik, Funktionsuntersuchungen sowie therapeutisch begleitende nuklearmedizinische Leistungen

- ärztliche Befundung, Dokumentation und Befundübermittlung

(2) Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrages gemäß §§ 630a ff. BGB.


§3 Terminvergabe

(1) Termine können telefonisch, persönlich oder über elektronische Buchungssysteme vereinbart werden. Die Terminverwaltung erfolgt unabhängig von der gewählten Art der Vereinbarung über Doctolib.

(2) Mit Bestätigung durch die Praxis gilt der Termin als verbindlich.

(3) Die Praxis ist berechtigt, Termine aus medizinischen, organisatorischen oder technischen Gründen zu verschieben. In diesem Fall wird die Patientin oder der Patient unverzüglich informiert.


§4 Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten

(1) Die Patientin oder der Patient ist verpflichtet, alle für die Untersuchung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere zu:

- Schwangerschaft oder Schwangerschaftsverdacht

- Stillzeit

- Allergien, Unverträglichkeiten

- Vorerkrankungen

- implantierten medizinischen Geräten (Vorlage eines Implantatausweises)

- eingenommenen Medikamenten (insbesondere Schilddrüsenmedikamente, Metformin, Antikoagulantien)

(2) Die Patientin oder der Patient hat die ärztlichen und organisatorischen Anweisungen der Praxis zu befolgen, insbesondere zu:
– Nüchternheit und Medikamentenpausen
– Strahlenschutz
– Tragen und Ablegen von Schmuck, Metall oder elektronischen Geräten
– Ruhezeiten nach Interventionen respektive medikamentöser Therapie

(3) Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung und kann die Untersuchung dadurch nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, ist die Praxis berechtigt, die Leistung abzulehnen oder eine Ausfallpauschale gemäß §6 zu berechnen.


§5 Überweisungspflicht und Selbstzahlerstatus

(1) Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, zum Untersuchungstermin eine gültige, zum Quartal passende ärztliche Überweisung vorzulegen, sofern diese nach den Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich ist.

(2) Wird zum Termin keine gültige Überweisung vorgelegt, ist die Praxis berechtigt, die Behandlung als Privat- bzw. Selbstzahlerleistung durchzuführen und nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen.

(3) Der Patient erhält in diesem Fall die Möglichkeit, die fehlende Überweisung innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Untersuchungstermin nachzureichen. Erfolgt die Vorlage fristgerecht, wird die Abrechnung entsprechend den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung korrigiert.

(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Vorlage einer gültigen Überweisung, bleibt die private Abrechnung verbindlich bestehen.


§6 IGeL-Leistungen und Versicherungsstatus

(1) Sofern die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt sind, gelten bestimmte bildgebende Leistungen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und sind vom Patienten privat zu tragen.

(2) Dies gilt insbesondere für Brust-MRT, Prostata MRT sowie DXA-Knochendichtemessungen.

(3) Der Patient ist verpflichtet, seinen Versicherungsstatus korrekt anzugeben. Erfolgt eine Buchung eines Termins in der Privatsprechstunde durch einen gesetzlich Versicherten, gilt dieser Termin als Selbstzahlerleistung und wird nach GoÄ abgerechnet (siehe §9).

(4) Alternativ kann die Praxis eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 EUR erheben, sofern der Termin nicht wahrgenommen/ als Selbstzahlerleistung abgelehnt wird.


§7 Pflicht zur rechtzeitigen Terminabsage

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.

(3) Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Rezeption erfolgen.


§8 Ausfallpauschale bei nicht wahrgenommenen Terminen

(1) Wird ein Termin nicht oder nicht fristgerecht abgesagt und erscheint die Patientin oder der Patient nicht zum vereinbarten Termin, ist die Praxis berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 EUR zu berechnen.

(2) Diese Pauschale dient dem Ersatz des organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwands, der durch die verbindliche Terminreservierung entstanden ist.

(3) Die Ausfallpauschale ist eine private Forderung und wird nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.


§9 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1)

a. Privatärztliche Leistungen sowie Selbstzahlerleistungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

b. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

c. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen erhoben werden.

(2)

a. Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, einschließlich Selbstzahler- und IGeL-Leistungen, erfolgt gegenwärtig durch
PVS Limburg – Privatärztliche Verrechnungsstelle Limburg a. d. Lahn GmbH im Namen und auf Rechnung der Praxis.

b. Mit Inanspruchnahme der Behandlung erklärt sich der Patient ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für die Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungsdaten und Rechnungsbetrag) an die PVS Limburg zum Zwecke der Rechnungsstellung, Forderungsverwaltung und des Zahlungsverkehrs übermittelt werden.

c. Die Zahlungsverpflichtung des Patienten besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträger erfolgt.


§10 Haftung

(1) Die Haftung der Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§11 Datenschutz und Schweigepflicht

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG) und der ärztlichen Schweigepflicht.

(2) Nähere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen.


§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


Mainz, 02.02.2026

Die Radiologen in Mainz Gemeinschaftspraxis für Radiologie und Nuklearmedizin

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